Baustellensicherheit - SiGeKo
Sicherheits- und Gesundheitsschutz-Koordination

Unfallschwerpunkt Baustelle:

Auf Baustellen ist die Unfallhäufigkeit mehr als
doppelt so hoch wie an allen anderen Arbeitsplätzen.
Fast zwei Drittel der Unfälle auf Baustellen gehen auf
Planungs- und Organisationsmängel zurück.
Die Körperverletzungen sind hierbei oft gravierend.

Seit dem 01.07.1998 gilt die Verordnung über Sicherheit
und Gesundheitsschutz auf Baustellen (BaustellV).
Damit wurde europäisches Recht (EU-Baustellenrichtlinie)
in nationale Regelungen umgesetzt. Zur nachhaltigen
Verbesserung des Arbeitsschutzes sind im Rahmen der
Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination die Regeln
zum Arbeitsschutz auf Baustelln (RAB) anzuwenden.

Der Bauherr trägt rechtlich die oberste
Verantwortung für die Sicherheit auf seiner
Baustelle. Diese gesetzlichen Pflichten können
jedoch auf einen geeigneten, ausgebildeten
Koordinator, der über die erforderliche Sachkunde
verfügt, übertragen werden.